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Wie lange werden die aktuellen Ausgangsbeschränkungen in Österreich aufgrund von Corona andauern?

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Quelle: https://covid19-dashboard.ages.at/

Aufgrund der steigenden Zahl der Corona-Infizierten, wurde von der österreichischen Regierung neue Maßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen beinhalten mehrere Beschränkungen in allen Lebensbereichen.

 

 

 

Die Maßnahmen werden, wie im Covid-19-Maßnahmengesetz vorgesehen, am 1. November 2020 dem Hauptausschuss im Parlament vorgelegt und sollen mit Dienstag, 3. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft treten. Außerkrafttreten: 30. November 2020. Ausnahme: Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis inklusive 12. November 2020.

 

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen)

An öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Wenn das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden kann, muss dies auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, den Behörden oder den Betreiber*innen einer Betriebsstätte durch eine ärztliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden. Diese Personen dürfen in diesem Fall ein sogenanntes Face-Shield tragen, welches über beide Ohren und weit unter das Kinn reicht. In jedem Fall verboten sind Kinnschilder. Ebenso ist bei der Konsumation von Speisen kein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind auch von der Mund-Nasenschutz-Pflicht ausgenommen.

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html